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Fördervoraussetzungen

Fördervoraussetzungen für das Regionalbudget 2025

Im Rahmen des Regionalbudgets 2025 können Projektträger Fördermittel für kleinere Projekte im ländlichen Raum beantragen. 

Die förderfähige Projektsumme muss netto zwischen 2.000 € und 20.000 € liegen. Dabei werden maximal 15.000 € der Kosten als förderfähig anerkannt, von denen 80 % gefördert werden – das entspricht einem maximalen Zuschuss von 12.000 €.

 

Gefördert werden vorrangig Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Dorfentwicklung und Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum

  • Förderung von Jugendarbeit sowie Natur- und Umweltschutzprojekten

  • Sicherung der Grundversorgung und regionalen Wertschöpfung

     

Nicht mehr als innovativ gelten folgende Themen und sind daher von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Regiomaten

  • Elektrotankstellen

  • Trachten

  • Mehrfachförderung

  • Seminarräume

  • Musikinstrumente

     

Der aktuelle Förderaufruf kann bis zum 16. März eingereicht werden. Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie auch in den Formularen zum Download.