Fördervoraussetzungen
Fördervoraussetzungen für das Regionalbudget 2026
Im Rahmen des Regionalbudgets 2026 können Projektträger Fördermittel für kleinere Projekte im ländlichen Raum beantragen.
Die förderfähige Projektsumme muss netto zwischen 2.000 € und 20.000 € liegen. Dabei werden maximal 15.000 € der Kosten als förderfähig anerkannt, von denen 80 % gefördert werden – das entspricht einem maximalen Zuschuss von 12.000 €.
Gefördert werden vorrangig Projekte mit folgenden Schwerpunkten:
Dorfentwicklung und Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum
Förderung von Jugendarbeit sowie Natur- und Umweltschutzprojekten
Sicherung der Grundversorgung und regionalen Wertschöpfung
Nicht mehr als innovativ gelten folgende Themen und sind daher von einer Förderung ausgeschlossen:
Regiomaten
Elektroladestationen
Trachten
Seminarräume
Musikinstrumente
Eine mehrfache Förderung ist nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie auch in den Formularen zum Download.
