Projektaufrufe
LEADER-Förderprogramm startet in die siebte Runde
Jetzt um Fördermittel bewerben - Projektaufruf läuft bis 27. September 2026
Das EU-Förderprogramm LEADER bietet erneut Möglichkeiten für innovative und zukunftsorientierte Projekte im Württembergischen Allgäu. Ab sofort haben Kommunen, Vereine, Unternehmen, Privatpersonen sowie weitere Institutionen die Möglichkeit, ihre Projektideen für eine Förderung einzureichen. Bewerbungsschluss ist der 27. September 2026. Das Budget beträgt mindestens 260.000 EUR EU-Mittel zuzüglich eventueller weiterer vom Land zugewiesenen EU-Mittel. Die genaue Festlegung des Budgets erfolgt am Tag der Auswahlsitzung und setzt sich aus allen EU-Mitteln, die der LAG Württembergisches Allgäu bis zum Sitzungstag zur Verfügung stehen und nicht bereits gebunden sind, zusammen.
Gesucht werden Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung des Württembergischen Allgäus leisten und einen Mehrwert für die Region schaffen. Gefördert werden unter anderem Vorhaben, die das gesellschaftliche Miteinander stärken, Ortskerne beleben, Natur und Umwelt schützen, die regionale Wirtschaft fördern oder den Tourismus nachhaltig weiterentwickeln. Ebenso willkommen sind kulturelle, soziale und innovative Projekte mit Modellcharakter.
Die LEADER-Geschäftsstelle unterstützt Interessierte frühzeitig bei der Einschätzung der Förderfähigkeit und bei der Vorbereitung der Unterlagen.
Rahmenbedingungen: Kostenobergrenze der Projekte max. 600.000 € (netto), Mindestsumme 5.000 €. Die Projekte müssen bereits konkret ausgearbeitet sein, dürfen jedoch noch nicht begonnen haben.
Fragen zur Förderfähigkeit klärt die LEADER-Geschäftsstelle unter 07563-63149-40 oder per E-Mail .
Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
LEADER-Förderprogramm startet in die sechste Runde
Jetzt um Fördermittel bewerben - Projektaufruf läuft bis 21. Juni 2026
Das EU-Förderprogramm LEADER bietet erneut Möglichkeiten für innovative und zukunftsorientierte Projekte im Württembergischen Allgäu. Bis zum 21. Juni 2026 können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Institutionen und Kommunen ihre Projektideen einreichen. Es stehen insgesamt 500.000 € an EU-Fördermittel sowie zusätzliche Landesmittel (unter Vorbehalt) zur Verfügung.
Gesucht werden Projekte mit regionaler Wirkung, die das Württembergische Allgäu aktiv mitgestalten und weiterentwickeln. LEADER fördert Vorhaben, die das gesellschaftliche Miteinander stärken, neue Impulse für Dörfer und Gemeinden setzen, Natur und Umwelt schützen oder die regionale Wirtschaft und den Tourismus nachhaltig weiterentwickeln. Auch kreative Kultur- und Veranstaltungsformate sowie innovative Ideen aus Vereinen und Initiativen sind willkommen.
Die LEADER-Geschäftsstelle unterstützt Interessierte frühzeitig bei der Einschätzung der Förderfähigkeit und bei der Vorbereitung der Unterlagen.
Rahmenbedingungen: Kostenobergrenze der Projekte max. 200.000 € (netto), Mindestsumme 5.000 €. Die Projekte müssen bereits konkret ausgearbeitet sein, dürfen jedoch noch nicht begonnen haben.
Fragen zur Förderfähigkeit klärt die LEADER-Geschäftsstelle unter 07563-63149-40 oder per E-Mail .
Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
LEADER-Förderprogramm startet in die fünfte Runde
Jetzt um Fördermittel bewerben - Projektaufruf läuft bis 24. November 2025
Das EU-Förderprogramm LEADER bietet erneut Möglichkeiten für innovative und zukunftsorientierte Projekte im Württembergischen Allgäu. Bis zum 24. November 2025 können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Institutionen und Kommunen ihre förderungswürdigen Ideen einreichen. Es stehen insgesamt 500.000 € an EU-Fördermittel sowie zusätzliche Landesmittel (unter Vorbehalt) zur Verfügung.
Gesucht werden Projekte im Aktionsgebiet der Region Württembergisches Allgäu. LEADER fördert Vorhaben, die das Ehrenamt, die Dorfentwicklung, die Jugendbeteiligung und den Umweltschutz stärken. Auch Tourismus, lokale Wirtschaft und die Vermarktung regionaler Produkte stehen im Fokus. Besonders interessant könnte dies auch für Vereine sein, die im kommenden Jahr ein Festival, Musikfest oder ähnliches planen und noch eine finanzielle Unterstützung für ihr privates, nicht-investive Projekte benötigen.
Rahmenbedingungen: Kostenobergrenze der Projekte max. 200.000 € (netto), Mindestsumme 5.000 €. Projekte sollten fortgeschrittene Planungen haben, aber noch nicht begonnen sein. Nach Einreichung erfolgt die Projektauswahlphase.
Fragen zur Förderfähigkeit klären wir gerne mit Ihnen.
Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
Vierter Projektaufruf in LEADER 2023-2027
Förderung von Projekten über LEADER-Förderprogramm wieder möglich für Modul 1 Öffentliche Projekte
Ab sofort ist es wieder möglich, Projekte einzureichen und sich für Fördermittel aus dem EU-Förderprogramm LEADER für Modul 1 Öffentliche Projekte zu bewerben. Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 6. Juni bis 4. Juli 2025. Bis dahin sind Institutionen oder Kommunen aufgerufen, ihre Projektideen einzureichen. Ausgelobt werden 200.000 € Fördermittel der Europäischen Union (EU).
Voraussetzungen für ein LEADER-Projekt sind:
Im Aktionsgebiet: Gesucht werden Projekte, die in unserem Aktionsgebiet umgesetzt werden. Zu unserer Region Württembergisches Allgäu gehören die Städte Bad Wurzach, Isny, Leutkirch und Wangen sowie die Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bodnegg, Grünkraut, Kißlegg, Neukirch, Rot a. d. Rot, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg.
Zuordnung zu einem Handlungsfeld: Das vorliegende Projekt lässt sich einem unserer Handlungsfelder aus dem gemeinsam erarbeiteten Regionalen Entwicklungskonzept zuordnen.
Projektgröße: Beantragt werden können Projekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer sind als 125.000 € (netto). Die Mindestfördersumme liegt bei 5.000 €.
Erforderliche Unterlagen: Ggfs. Ausgefülltes Projektdatenblatt LEADER-Förderprogramm, ggfs. weitere Formulare, das wird in einem Beratungsgespräch zusammen besprochen.
Projektreife: Bei Beantragung sollen die Projektplanungen bereits soweit fortgeschritten sein, dass die Kosten klar definiert werden können und Genehmigungen wenn möglich bereits beantragt sind. ABER: die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen sein.
Wer sich nicht sicher ist, ob ein Projekt förderfähig ist, wendet sich am besten frühzeitig an die LEADER-Geschäftsstelle. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch Kontakt zur Geschäftsstelle auf unter 07563-63149-40 oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch per E-Mail
Dritter Projektaufruf in LEADER 2023-2027
IMF-Aufruf gestartet – 10.000 Euro für innovative Projekte
Ab sofort können Projekte im Rahmen von IMF – Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum eingereicht werden. Wir unterstützen mit einem Förderbudget von 10.000 Euro.
Gefördert werden Projekte nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Fördersumme von 10.000 € ist vorbehaltlich zur Verfügung stehender Landesmittel.
Interessierte Frauen, Netzwerke und Organisationen sind eingeladen, ihre Ideen einzureichen.
Bewerbungsschluss: 16.03.2025
Sie haben eine Idee, sind aber unsicher, ob sie förderfähig ist?
Wir beraten Sie gerne!
07563 63149-40
Jetzt mehr erfahren und durchstarten!
Wir freuen uns auf innovative Projekte, die unsere Region voranbringen.
Übersichtsblatt 3. Projektaufruf
Zweiter Projektaufruf in LEADER 2023-2027
Ab sofort ist es wieder möglich, Projekte einzureichen und sich für Fördermittel aus dem EU-Förderprogramm LEADER zu bewerben. Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 26. September bis zum 11. November 2024. Bis dahin sind Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Institutionen oder Kommunen aufgerufen, ihre Projektideen einzureichen. Ausgelobt werden 500.000 € Fördermittel der Europäischen Union (EU), sowie vorbehaltlich zusätzliche Landesmittel.
Voraussetzungen für ein LEADER-Projekt sind:
Im Aktionsgebiet: Gesucht werden Projekte, die in unserem Aktionsgebiet umgesetzt werden. Zu unserer Region Württembergisches Allgäu gehören die Städte Bad Wurzach, Isny, Leutkirch und Wangen sowie die Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bodnegg, Grünkraut, Kißlegg, Neukirch, Rot a. d. Rot, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg.
Zuordnung zu einem Handlungsfeld: Das vorliegende Projekt lässt sich einem unserer Handlungsfelder aus dem gemeinsam erarbeiteten Regionalen Entwicklungskonzept zuordnen. Es erfüllt die darin festgesetzten Ziele, indem es nach Projekten sucht, die das Ehrenamt und die Dorfentwicklung stärken. Ebenso stehen Projekte im Fokus, die die Jugend aktiv beteiligen und das kulturelle Erbe bewahren und fördern. Zusätzlich suchen wir Vorhaben, die sowohl den Tourismus stärken als auch gleichzeitig den Fokus auf den Schutz und die Pflege des Klimas und des Naturraums legen. Des Weiteren sind Projekte willkommen, die darauf abzielen, die lokale Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig die Grundversorgung zu sichern. Ein weiterer Aspekt ist die Vermarktung regionaler Produkte.
Projektgröße: Beantragt werden können Projekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer sind als 700.000 € (netto). Die Mindestfördersumme liegt bei 5.000 €.
Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Projektdatenblatt LEADER-Förderprogramm, ggfs. weitere Formulare, das wird in einem Beratungsgespräch zusammen besprochen.
Projektreife: Bei Beantragung sollen die Projektplanungen bereits so weit fortgeschritten sein, dass die Kosten klar definiert werden können und Genehmigungen wenn möglich bereits beantragt sind. ABER: die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen sein.
Besonders interessant könnte dies beispielsweise auch für Vereine sein, die im kommenden Jahr ein Festival, Musikfest oder ähnliches planen und noch eine finanzielle Unterstützung für ihr privates, nicht-investive Projekt benötigen.
Wer sich nicht sicher ist, ob ein Projekt förderfähig ist, wendet sich am besten frühzeitig an die LEADER-Geschäftsstelle. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch Kontakt zur Geschäftsstelle auf unter 07563-63149-40 oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch per E-Mail
Übersichtsblatt 2. Projektaufruf
Checkliste - Infoblatt für Projektträger
Erster Projektaufruf in LEADER 2023-2027
Ab sofort ist es wieder möglich, Projekte einzureichen und sich für Fördermittel aus dem EU-Förderprogramm LEADER zu bewerben. Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 16. Januar bis 29. Februar 2024. Bis dahin sind Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Institutionen oder Kommunen aufgerufen, ihre Projektideen einzureichen. Ausgelobt werden 750.000 € Fördermittel der Europäischen Union (EU) sowie zusätzliche Landesmittel.
Voraussetzungen für ein LEADER-Projekt sind:
Im Aktionsgebiet: Gesucht werden Projekte, die in unserem Aktionsgebiet umgesetzt werden. Zu unserer Region Württembergisches Allgäu gehören die Städte Bad Wurzach, Isny, Leutkirch und Wangen sowie die Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bodnegg, Grünkraut, Kißlegg, Neukirch, Rot a. d. Rot, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg.
Zuordnung zu einem Handlungsfeld: Das vorliegende Projekt lässt sich einem unserer Handlungsfelder aus dem gemeinsam erarbeiteten Regionalen Entwicklungskonzept zuordnen. Es erfüllt die darin festgesetzten Ziele, indem es nach Projekten sucht, die das Ehrenamt und die Dorfentwicklung stärken. Ebenso stehen Projekte im Fokus, die die Jugend aktiv beteiligen und das kulturelle Erbe bewahren und fördern. Zusätzlich suchen wir Vorhaben, die sowohl den Tourismus stärken als auch gleichzeitig den Fokus auf den Schutz und die Pflege des Klimas und des Naturraums legen. Des Weiteren sind Projekte willkommen, die darauf abzielen, die lokale Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig die Grundversorgung zu sichern. Ein weiterer Aspekt ist die Vermarktung regionaler Produkte.
Projektgröße: Beantragt werden können Projekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer sind als 700.000 € (netto). Die Mindestfördersumme liegt bei 5.000 €.
Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Projektdatenblatt LEADER-Förderprogramm, ggfs. weitere Formulare, das wird in einem Beratungsgespräch zusammen besprochen.
Projektreife: Bei Beantragung sollen die Projektplanungen bereits so weit fortgeschritten sein, dass die Kosten klar definiert werden können und Genehmigungen wenn möglich bereits beantragt sind. ABER: die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen sein.
Besonders interessant könnte dies beispielsweise auch für Vereine sein, die im kommenden Jahr ein Festival, Musikfest oder ähnliches planen und noch eine finanzielle Unterstützung für ihr privates, nicht-investive Projekt benötigen.
Wer sich nicht sicher ist, ob ein Projekt förderfähig ist, wendet sich am besten frühzeitig an die LEADER-Geschäftsstelle. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch Kontakt zur Geschäftsstelle auf unter 07563-63149-40 oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch per E-Mail
Übersichtsblatt 1. Projektaufruf
