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Fördervoraussetzungen

Fördervoraussetzungen für das Regionalbudget 2026

Im Rahmen des Regionalbudgets 2026 können Projektträger Fördermittel für kleinere Projekte im ländlichen Raum beantragen. 

Die förderfähige Projektsumme muss netto zwischen 2.000 € und 20.000 € liegen. Dabei werden maximal 15.000 € der Kosten als förderfähig anerkannt, von denen 80 % gefördert werden – das entspricht einem maximalen Zuschuss von 12.000 €.

 

Gefördert werden vorrangig Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Dorfentwicklung und Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum

  • Förderung von Jugendarbeit sowie Natur- und Umweltschutzprojekten

  • Sicherung der Grundversorgung und regionalen Wertschöpfung

     

Nicht mehr als innovativ gelten folgende Themen und sind daher von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Regiomaten

  • Elektroladestationen

  • Trachten

  • Seminarräume

  • Musikinstrumente

 

Eine mehrfache Förderung ist nicht möglich. 

Weitere Informationen finden Sie auch in den Formularen zum Download.